Klasse D1

Fahrzeugart:

Kraftwagen mit mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten Gesamtlänge von 8 Metern.

Anhänger:

Ein leichter Anhänger (max. 750kg höchstzulässiges Gesamtgewicht)

Mindestalter:

21 Jahre

Die theoretische und praktische Ausbildung kann bereits 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen, bzw. auch die Theorieprüfung abgelegt werden. Die praktische Fahrprüfung darf allerdings frühestens zum jeweiligen Geburtstag absolviert werden!

Ausbildung:

Die Theorieausbildung und Prüfung umfasst das Modul D1.

Die Praxisausbildung umfasst 8 Unterrichtseinheiten bei Vorbesitz der Klasse B, bzw. 4 Unterrichtseinheiten bei Vorbesitz der Klasse C oder C1

Bemerkungen:

Die Klasse D1 darf nur bei Vorbesitz der Klasse B erteilt werden.

Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von 16 Stunden ist erforderlich.

Die Lenkberechtigung der Klasse D1 wird nur für 5 Jahre (ab dem 60. Lebensjahr für 2 Jahre) erteilt. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

Für Fahrten im gewerblichen Verkehr ist die Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich.

 

Aktuell bieten wir die Ausbildung für die Klasse D1 nicht an!

Rechtliche Informationen

Kontakt

Fahrschule Kirchbach
Inhaber:  Ing. Johann Matzhold
8082 Kirchbach 4
Tel.: 03116 / 2371
Fax.: 03116 / 2372
E-mail: office@fahrschule-kirchbach.com
Internet: www.fahrschule-kirchbach.com 

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