| Zugmaschinen
(Traktoren), selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B ICB),
landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen
(z.B. Mähdrescher) und Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit
von jeweils max. 50km/h,
Einachszugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit
von max. 25km/h. Ziehen aller Anhänger.
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