Fahrzeugart:

Motorräder mit oder ohne Beiwagen

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW

Die Klasse A umfasst auch die Klassen AM, A1 und A2

Anhänger:

leichte Einachsanhänger die nicht breiter sind als das Zugfahrzeug

Mindestalter:

24 Jahre

20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Besitz der Klasse A2

Die theoretische und praktische Ausbildung kann bereits 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen, bzw. auch die Theorieprüfung abgelegt werden. Die praktische Fahrprüfung darf allerdings frühestens zum jeweiligen Geburtstag absolviert werden!

Ausbildung:

Die Theorieausbildung- und Prüfung ist für jede Motorradklasse die gleiche und umfasst jeweils das Modul A.

Wird die Klasse A als Ersterteilung erworben so ist auch das Modul Grundwissen zu absolvieren - also ein kompletter Fahrkurs!

Auch die Praxisausbildung ist für jede Motorradklasse die selbe im Umfang von mind. 14 Unterrichtseinheiten  (16 Unterrichtseinheiten ab dem 39. Lebensjahr). Allerdings erfolgt die Ausbildung auf Motorrädern die höchstens der jeweiligen Klasse entsprechen! 

Mehrphasenausbildung: 

Die Führerscheinklasse A (A1, A2, A) unterliegt der Mehrphasenausbildung!

Die Mehrphasenausbildung der Klasse A (A1, A2, A) ist aber insgesamt nur einmal zu absolvieren, auch wenn die Klasse A im stufenweisen Zugang erworben wird! In dem Fall ist die Mehrphasenausbildung in der jeweils niedrigsten Klasse zu absolvieren!

Ablauf:

  • 2 – 12 Monate nach der Fahrprüfung ist ein Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischen Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining zu absolvieren.
  • 4 – 14 Monate nach der Fahrprüfung ist eine Perfektionsfahrt zu absolvieren.

Zwischen den beiden Schulungen hat ein Zeitraum von mindestens 2 Monaten zu liegen!

Achtung: Wird eine oder werden mehrere dieser Schulungen nicht absolviert dann wird nach einer Nachfrist die Lenkberechtigung entzogen!

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