Fahrzeugart:

Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500kg bträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen,

Sonderkraftfahrzeuge,

Fahrzeuge der Klasse D1 oder D - soferne keine Fahrgäste befördert werden - innerhalb Österreichs, wenn dem Lenker die Lenkerberechtigung für die Gruppe C vor dem 1. November 1997 erteilt wurde oder wenn der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse C ist und es sich entweder um Überprüfungs- oder Begutachtungsfahrten zur Feststellung des technischen Zustandes des Fahrzeuges handelt, oder zum Entfernen eines Busses aus einer Gefahrenzone dient. ACHTUNG: Diese Berechtigung darf nur mehr ausgeübt werden, wenn sie bereits vor dem 19. Jänner 2013 vorhanden war!

Anhänger:

Ein leichter Anhänger (max. 750kg höchstzulässiges Gesamtgewicht)

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre für Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises ( C95 )

18 Jahre nach erfolgreichem Abschluss des Lehrberufes "Berufskraftfahrer"

18 Jahre zum Lenken von Fahrzeugen die von Streitkräften, dem Zivilschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften verwendet werden.

18 Jahre zum Lenken von Fahrzeugen mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten Probefahrten auf öffentlichen Straßen gemacht werden, und neue oder umgebaute Fahrzeuge, die nocht nicht in Betrieb genommen sind.

Die Ausbildung kann mit 17 1/2 Jahren begonnen, und auch die Theorieprüfung abgelegt werden. Wir die Praxisprüfung mit vollendetem 18 Lebensjahr absolviert bleibt (außer in obigen Ausnahmen) die Lenkberechtigung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr auf die Klasse C1 eingeschränkt.

Ausbildung:

Die Theorieausbildung und Prüfung umfasst das Modul C.

Die Praxisausbildung umfasst 8 Unterrichtseinheiten.

Bemerkungen:

Die Klasse C darf nur bei Vorbesitz der Klasse B erteilt werden. Wird gleichzeitig die Klasse B und C beantragt, muss zuerst die Theorieprüfung für die Klassen B und C, und Praxisprüfung für die Klasse B bestanden werden, um zur praktischen Fahrprüfung für die Klasse C zugelassen zu werden.

Die Lenkberechtigung der Klasse C wird nur für 5 Jahre (ab dem 60. Lebensjahr für 2 Jahre) erteilt. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Wird diese Verlängerung um mehr als 18 Monate überschritten, muss zur Wiedererteilung eine neuerliche praktische Fahrprüfung absolviert werden!

Fahrzeuge der Klasse C und D dürfen nur von Lenkern in Betrieb genommen werden, bei denen der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt. 

Für Fahrten im gewerblichen Güterverkehr ist die Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich ( C95 )

Die Führerscheinklasse C schließt die Führerscheinklasse F ein.

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