Fahrzeugart:

Ein Zugfahrzeug der Klasse D und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg.

Mindestalter:

24 Jahre

21 Jahre für Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises

21 Jahre zum Lenken von Fahrzeugen die von Streitkräften, dem Zivilschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften verwendet werden.

21 Jahre zum Lenken von Fahrzeugen mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten Probefahrten auf öffentlichen Straßen gemacht werden, und neue oder umgebaute Fahrzeuge, die nocht nicht in Betrieb genommen sind.

Die theoretische und praktische Ausbildung kann bereits 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen, bzw. auch die Theorieprüfung abgelegt werden. Die praktische Fahrprüfung darf allerdings frühestens zum jeweiligen Geburtstag absolviert werden!

Ausbildung:

Die Theorieausbildung und Prüfung umfasst das Modul E (bei Vorbesitz der Klasse D)

Wird dei Ausbildung für die Klassen D und DE gemeinsam durchgeführt so sind die Module D und E zu absolvieren.

Die Praxisausbildung umfasst 3 Unterrichtseinheiten DE (bei Vorbesitz der Klasse D)

Wird die Ausbildung für D und DE gemeinsam durchgeführt so sind 6 Unterrichtseinheiten D und 4 Unterrichtseinheiten DE zu absolvieren.

Bemerkungen:

Die Klasse DE darf nur bei Vorbesitz der Klasse D erteilt werden. Wird gleichzeitig die Klasse D und DE beantragt, muss zuerst die Theorieprüfung für die Klassen D und DE, und Praxisprüfung für die Klasse D bestanden werden, um zur praktischen Fahrprüfung für die Klasse DE zugelassen zu werden. 

Fahrzeuge der Klasse C und D dürfen nur von Lenkern in Betrieb genommen werden, bei denen der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt.

Für Fahrten im gewerblichen Verkehr ist die Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich.

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