Fahrzeugart:

Zugmaschinen,

Motorkarren, 

selbstfahrende Arbeitsmaschinen,

landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen, 

und Transportkarren jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h

Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht

Sonderkraftfahrzeuge

Anhänger:

Bei Zugmaschinen (max. 50 km/h) - alle Anhänger

Bei Motorkarren (max. 50 km/h) - alle Anhänger

Bei selbsfahrenden Arbeitsmaschinen (max. 50 km/h) - Anhänger bis 3.500kg höchstzulässiger Gesamtmasse

Bei landwirtschaftlichen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (max. 50 km/h) - alle Anhänger

Bei Transportkarren (max. 50 km/h) - keine Anhänger

Bei Einachszugmaschinen (max. 25 km/h) - keine Anhänger

Bei Sonderkraftfahrzeugen - Anhänger bis 3.500kg höchstzulässiger Gesamtmasse

Mindestalter:

18 Jahre

16 Jahre beschränkt auf landwirtschaftliche Fahrzeuge

Die theoretische und praktische Ausbildung kann bereits 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen, bzw. auch die Theorieprüfung abgelegt werden. Die praktische Fahrprüfung darf allerdings frühestens zum jeweiligen Geburtstag absolviert werden!

Ausbildung:

Die Theorieausbildung und Prüfung umfasst das Modul F.

Die Praxisausbildung umfasst 4 Unterrichtseinheiten.

Wichtig: Wird nur die Klasse F als Ersterteilung erworben so ist auch das Modul Grundwissen (20 Unterrichtseinheiten) im Rahmen eines PKW - Fahrkurses zu absolvieren!

Bemerkungen:

Die Klasse F gilt nur in Österreich und jenen Staaten, welche diese Klasse anerkannt haben!

0,1 Promille Alkoholgrenze gilt bis zum 20. Lebensjahr

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